27.10.2022 - 8.4 Genehmigung von Spenden, Schenkungen und ähnlic...

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Wortprotokoll

Auf Nachfrage erklärt Frau Schmidt, dass die Haushaltsperre hier nicht greift, da durch Spenden/Sponsoring der städtische Haushalt nicht belastet wird.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung stimmt der Annahme folgender Spenden zur Förderung des Sports zu:

 

- VIELA Export GmbH, 17509 Vierow: 6.500,00 EUR

- Sparkasse Vorpommern, 17489 Greifswald: 5.000,00 EUR

- WOGESA mbH, 18546 Sassnitz : 2.500,00 EUR

- Wärmeversorgung Rügen GmbH: 2.500,00 EUR

- Augenblick Optik Brach & Werner OHG, 18546 Sassnitz: 2.400,00 EUR

- Hafenbetriebs- und Entwicklungsgesellschaft Sassnitz mbH: 2.500,00 EUR

- Sparkasse Vorpommern, Gebietsdirektion Rügen, 18528 Bergen auf Rügen: 1.000,00 EUR.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V erstellt die Gemeinde jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage