20.10.2022 - 6 Informationen der Verwaltung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- -> u.a. Informationen zum Stand des Haushalts 2022/2023 und -> Informationen zur Anpassung des Einzelhandelskonzeptes
- Datum:
- Do, 20.10.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Kräusche informiert über:
Stand der Haushaltsaufstellung
- wirtschaftliche Auswirkungen durch Ukraine-Krieg nicht berücksichtigt
- erstmalig gezwungen, Kassenkredit aufzunehmen
- geplante Gewerbesteuereinnahmen kommen nicht
- Umlagen für den Landkreis sind sehr hoch
- vermutlich Anfang 2023 Nachtragshaushalt
- Investitionsliste – alle noch nicht begonnenen Positionen geschoben, begonnene mit Haushaltsresten versehene und in Umsetzung befindliche weiterführen
Auf die Frage von Herrn Witt hin, ob über gefasste Beschlüsse nochmals diskutiert werden solle, erwidert Herr Kräusche, dass dies notwendig sei, um Klarheit in den Haushalt zu bekommen. Die Positionen müssten auf realistisch umsetzbare Investitionen reduziert werden. Bei Bedarf wären neue Beschlüsse zu fassen.
Herr Hoffmann formuliert die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Tourismus, dem vorliegenden Haushaltsentwurf zu folgen.
Abstimmung: 9 dafür (einstimmig)
- Einzelhandelskonzept – Behandlung noch nicht möglich, da die Aktualisierung noch nicht vorliegt; im nächsten Ausschuss soll darüber beraten werden
Herr Peters
Weist darauf hin, dass Hinweise und Vorstellungen aus der Stadtvertretung und von Investoren in der Aufgabenstellung zur Überarbeitung des Konzeptes berücksichtigt werden sollten.
A/ Herr Kräusche
Derartige Ansätze sind bedacht und konkrete Hinweise aus den Interviews mit bestimmten Schlüsselpositionen der Stadt aufgenommen.
Auf die Frage, wer interviewt wurde, bittet Herr Kräusche darum, sich an die Bauverwaltung, Herrn Wahl, zu wenden.
- Fertigstellung der Hafenbahn bis Ende Februar, dann kann Übergabe erfolgen
- Energiekonzept 2030
- regelmäßige Treffen der AG
- Antrag für Klimamanager wird gestellt – Bearbeitungszeit der Genehmigungsbehörde beträgt neun Monate