28.06.2022 - 8 Stellungnahme zur rechtlichen Überprüfung verke...

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Wortprotokoll

Gast: Herr Haase, Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Vorpommern-Rügen

 

Herr Haase

Herr Haase erläutert das Prozedere. Auf Antrag erfolgt die Anordnung einer Beschilderung. Dem sind Anhörungen der Polizei und Begehungen vor Ort vorausgegangen.

 

Auf Nachfragen, ob die Anordnung rückgängig gemacht und nicht Ermessen ausgeübt werden könne, stellt Herr Haase klar, dass die Anordnung sich lediglich auf die Beschilderung bezieht und nicht auf den rechtlichen Tatbestand des Halteverbots an sich.

 

Herr Grunau erfragt, ob Herr Haase sich bereiterklären würde, an einer Sitzung des Fachausschusses teilzunehmen, in dem sodann Lösungsvorschläge beraten werden sollen.

 

A/ Herr Haase

Grundsätzlich ist die Verwaltung das Bindeglied, erläutert Rechtslagen und berät zu Alternativen. Für einen einmaligen Termin signalisiert Herr Haase jedoch seine Bereitschaft der Teilnahme.

 

Herr Käning

Möchte wissen, ob Anträge seitens der Verwaltung an die Straßenverkehrsbehörde grundsätzlich schriftlich erfolgen oder auch telefonisch.

 

A/ Herr Haase

Anträge und Anordnungen bedürfen stets der Schriftform.

 

A/ Herr Käning hätte gern den Schriftverkehr zu der Ablehnung der gewünschten Einbahnstraßenregelung am Roten Netto.

 

A/ Herr Kracht

Die Verwaltung wird dazu eine Information geben.

 

Frau Lüdke

Gibt es Ausnahmen für Patienten des Augenarztes in der Hermann-Bebert-Straße?

 

 

A/ Herr Haase

Für bestimmte Fahrzeuge sind Ausnahmen möglich.

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