14.06.2022 - 6.2 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Stadtzent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Di, 14.06.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtvertretung
- Federführend:
- Bauverwaltung
- Bearbeiter:
- Wolfram Wahl
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für den Bereich des Grundstücks Hauptstraße 1 in Sassnitz, der im Nordwesten durch das Gebäude des Kurhotels, im Nordosten und Osten durch den Rügenplatz, im Süden durch den Hang zum Stadthafen und im Westen durch die Bebauung der Grundstücke Bahnhofstraße 12, 14 und 15 umschlossen wird und die südliche Teilfläche des Flurstück 583/24 der Flur 5 in der Gemarkung Sassnitz umfasst sowie für den Bereich des Grundstücks Seestraße 1 in Sassnitz, der im Nordosten durch das 10-geschossige Gebäude des Rügen-Hotels, im Osten durch die öffentliche Verkehrsfläche der Walterstraße und die Bebauung des Grundstücks Walterstraße 1, im Süden durch den Hang zum Stadthafen und im Westen durch das Schwimmbad des Rügen-Hotels umschlossen wird und die südöstliche Teilfläche des Flurstücks 568/10 der Flur 5 in der Gemarkung Sassnitz umfasst, wird unter Berücksichtigung des nachstehenden Planungsziels die 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Stadtzentrum“ der Stadt Sassnitz im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Als Planungsziel wird die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entlastung der öffentlichen Verkehrsflächen vom ruhenden Verkehr und zur Schaffung privater Abstellflächen (außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen) für die Nutzungen auf den Grundstücken Hauptstraße 1 und Seestraße 1 in Sassnitz festgelegt. Bei der Planung sind die besonderen städtebaulichen Anforderungen an die Gebäude durch die Lage am stadtbildprägenden Rügenplatz und am Hang zum Stadthafen hin zu berücksichtigen.
Mit der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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