14.06.2022 - 6.1 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grunau

Der Begriff des ‚Dauerwohnens‘ war so nicht im Aufstellungsbeschluss. Es war von fünf Wohnungen für Betriebsangehörige die Rede. Es sollte nicht durch einen Umweg ein Wohngebiet ausgewiesen werden. Das sollte im weiteren Verfahren präzisiert werden.

 

 

A/ Herr Wahl

Bei dem Projekt ‚Birkengrund‘ haben wir zwei Verfahren. Zum einen die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans und in der Folge dann die Aufstellung des Bebauungsplans. Die vorgebrachte Frage stellt sich sodann konkret im Bebauungsplan. Auch die Problematik mit der Straße muss im Zuge des B-Plans berücksichtigt werden. Die Verwaltung nimmt den Hinweis mit und wird im Laufe des Verfahrens entsprechend darauf hinwirken. 

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Beschluss:

Der Anpassung des Geltungsbereichs der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz wird zugestimmt.

Das Planungsziel der 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz wird in die Darstellung einer Sonstigen Sonderbaufläche nach § 11 BauNVO mit der Zweckbestimmung Fremdenbeherbergung, Camping, Tiny-Häuser, Dauerwohnen, Gewerbliche Ausflugsfahrten im Gelegenheitsverkehr und Gewerbe im Natur-Erlebnis-Tourismus konkretisiert.

Die Vorentwürfe des Plans zur 13. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Sassnitz und der Begründung werden gebilligt.

Auf Grundlage der Vorentwürfe des Plans und der Begründung sind die frühzeitige Öffentlichkeits-beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage