24.05.2022 - 9.6 Sanierungsgebiet „Altstadt“ der Stadt Sassnitz ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bender (GSOM mbH) erläutert anhand der Präsentation den Hintergrund der Verlängerung und beantwortet die Fragen der Ausschussmitglieder.

Herrr Schröers ist wieder anwesend. 18:42 Uhr. 

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Beschluss:

 

 

Auf Grundlage des § 142 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674), in Verbindung mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. MV S. 467), wird der Durchführungszeitraum der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Stadthafen“ bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

 

  

Öffentlichkeitsarbeit:

Bekanntmachung des Verlängerungsbeschlusses im Stadtanzeiger

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage