18.05.2022 - 8.1 Parksituation (verkehrsrechtliche Anordnungen H...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Datum:
- Mi, 18.05.2022
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Frau Buettler informiert, dass der Termin heute vor Ort stattgefunden hat. Die Einwohner haben mit Frau Klemens und Herrn Kracht das Wort gesucht.
Herr Böttcher möchte gerne wissen, wie die Situation entstanden ist? Auf welcher Grundlage wurde, an den Anwohnern vorbei, ein „absolutes Parkverbot“ errichtet? Wenn jetzt sogar schon die Feuerwehr geholt wird (mit Anleitern), dann müssen wir bald alle Straßen sperren. Seine Empfehlung ist, die Beschilderung und das damit verbundene Halteverbot zurückzunehmen.
Herr Schröers teilt mit, dass das Bau- und Planungsrecht und auch das Haushaltsrecht immer bei einer Kommune liegen. Das heißt die 21 gewählten Stadtvertreter können sagen was umgesetzt werden soll und die Verwaltung muss dieses dann ausführen. Es werden keine Verkehrsrechtlichten Anordnungen benötigt. Es gibt es die Möglichkeit, über ein B-Plan-Verfahren solche Dinge zu umgehen. Die Verwaltung ist für den Bürger da und sollte versuchen im Einklang mit diesem dann Entscheidungen zu treffen. Es wäre hier auch möglich gewesen, den Gehweg abzusenken und dann zu befahren. Somit würde der Abstand wieder passen.
A/Frau Buettler gibt zu bedenken, dass bei dem Termin vor Ort geguckt wurde, ob die Feuerwehr bei einem parkenden Auto trotzdem vorbeifahren kann. Dies hat funktioniert. Auch ein Feuerwehrmann hat erörtert, dass sie im Zweifel bei einer Notsituation immer vorbeikommen würden. Es müssten dann alle Straßen geprüft werden. Diese Situation wurde nicht im Ausschuss diskutiert. Warum ist es überhaupt zu dieser Anordnung gekommen?
A/Frau Klemens berichtet, dass es mehrere Beschwerden gegeben hat. Laut der Straßenverkehrsordnung § 12 ist das Halten in engen Straßen nicht erlaubt. Es lag eine rechtswidrige Situation vor. Egal ob diese Schilder wieder abgenommen werden oder nicht, es ist trotzdem nicht erlaubt, dort zu halten. Die Rechtssituation ist eindeutig, das Ordnungsamt muss nach Recht und Gesetzt handeln.
Herr Slowy möchte gerne wissen, warum es in anderen Städten mit einer zeitlichen Begrenzung geht und hier ein „Absolutes Halteverbot“ eingerichtet wird? Einsatzfahrzeuge haben Sonderrechte.
Herr Neels erfragt, ob die Möglichkeit besteht, eine bauliche Veränderung vorzunehmen? Oder ob vielleicht auch eine zeitliche Abfolge die bessere Lösung wäre?
A/Frau Klemens teilt mit, dass es sich hierbei um eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde nach geltendem Recht handelt. Würden jetzt zeitliche Begrenzungsschilder aufgestellt werden, wären diese entgegen der Straßenverkehrsordnung. Eine bauliche Veränderung müsste durch die Stadtvertretung geprüft werden.
Frau Thiel berichtet, dass die Kommunikation mit den Anwohnern und der Praxis sehr unglücklich gelaufen ist. Es wäre besser gewesen, diese vorher mitzunehmen und zu informieren. Ein Verkehrszeichen ist eine Allgemeinverfügung, gegen die die Stadt keine Handhabe hat. Es steht allerdings allen frei, eine rechtliche Überprüfung des Verkehrszeichens anzuordnen.
A/Herr Kracht informiert, dass die Kommunikation besser hätte laufen müssen. In Zukunft wird darauf mehr geachtet. Wir können einen Antrag stellen und auch die Schilder wieder entfernen, aber das Problem, dass diese Straße zu eng ist, bleibt bestehen.
Herr Slowy regt an, dass ein „Eingeschränktes Halteverbot“ eine Alternative gewesen wäre. Damit würden wir unserem Augenarzt entgegenkommen. Wir haben bereits viele Ärzte verloren. Eine Bürgerversammlung vorab wäre besser gewesen.
Frau Lüdke hinterfragt, wie gerade ältere und Gehbehinderte Menschen nun zum Augenarzt kommen sollen? Bitte um Auskunft.
Frau Buettler teilt mit, dass auch die Firmen damit ihre Probleme haben werden.
Empfehlung:
Der Ordnungsausschuss empfiehlt ebenfalls eine Überprüfung der verkehrsrechtlichen Anordnungen für die Hermann-Bebert-Straße und die Radvanstraße, gemäß des Beschlusses der Stadtvertretung vom 26.04.2022 (A-243/2022), mit dem Hinweis, dass die Möglichkeit bestehen könnte, halb links auf dem Gehweg zu parken (Schild 315-56) oder den Bürgersteig abzusenken.
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