26.04.2022 - 10.2 Bebauungsplan Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die während der Vorprüfung des Einzelfalls zum Bebauungsplan Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz eingegangenen Stellungnahmen und die darin enthaltenen Anregungen, Hinweise und Bedenken wurden durch die Stadtvertretung geprüft. Die Abwägungsentscheidung darüber wird entsprechend der Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage getroffen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, alle, die eine Stellungnahme abgegeben haben, vom Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden gemäß Anlage 3 sowie 4, 4.1, 4.2, 4.3 und 4.4 zu dieser Beschlussvorlage gebilligt.

Auf Grundlage dieses Planentwurfs und der zugehörigen Begründung sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Öffentlichkeitsarbeit:

Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB / Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Stadtanzeiger.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage