22.03.2022 - 18 Grundsatzbeschluss zu einem Antrag auf Aufstell...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Wahl gibt eine kurze Einführung zu dem Antrag und den 5 Grundsatzbeschlüssen. Diese wurden alle einzeln abgestimmt, mit jeweils 8/0/0.

Reduzieren

Beschluss:

 

1)      Strandpromenade (Teilbereich zwischen den Grundstücken Strandpromenade 5 und 6)

Durch die Vorhabenträgerin ist unter Beteiligung eines Stadtplanungsbüros und der betroffenen Behörden zu prüfen, ob die Aufstellung eines Bebauungsplans an diesem Standort Aussicht auf Erfolg hat. Über das Ergebnis dieser Untersuchungen der Vorhabenträgerin ist die Stadtvertretung durch die Verwaltung zu informieren.

 

2)      Grundstück Steinbachweg 1, 1a und 2b

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 44 „Stadtvillen am Steinbachweg“ der Stadt Sassnitz wird mit der ursprünglichen Vorhabenträgerin fortgeführt. Der ursprünglich vorgesehene Charakter von Stadtvillen in Ergänzung der angrenzenden Bebauung ist beizubehalten und im Bebauungsplan zu regeln. Die Stadt Sassnitz hat im Ergebnis dieser Planung als angrenzende Waldeigentümerin (Flurstück 21/2 der Flur 4 in der Gemarkung Stubnitz) mit einer erhöhten Verkehrssicherungspflicht zu rechnen. Diese Kosten sind vollständig durch die Vorhabenträgerin zu tragen. Zur Regelung der Kostenübernahme und des Zugangs über die Grundstücke der Vorhabenträgerin ist zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Sassnitz eine vertragliche Regelung vor dem Satzungsbeschluss herbeizuführen.

 

3) Grundstück an der Waldmeisterstraße (Grundstück neben der Waldmeisterstraße 22)

Das Verfahren zur Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz wird mit der ursprünglichen Vorhabenträgerin fortgeführt. Dabei sind die geplanten Baukörper entlang der Waldmeisterstraße aber hinsichtlich ihrer Kubatur an die östliche vorhandene Bestandsbebauung anzupassen. Dies ist im Bebauungsplan zu regeln.

 

4) Kistenplatz

Der Bereich des Kistenplatzes soll durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan nach § 12 BauGB überplant werden. Durch die Vorhabenträgerin ist der Stadt Sassnitz zuvor ein detailliertes Nutzungs-, Bebauungs- und Gestaltungskonzept für diesen Bereich zur Entscheidung vorzulegen. Nach Billigung des Konzepts wird die Stadtvertretung eine Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss treffen.

 

5) Marina

Eine Fortführung des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 31 „Marina Sassnitz“ ist derzeitig nicht angezeigt. Der Aufstellungsbeschluss vom 31. Mai 2010 ist nach Fertigstellung des Stadthafenkonzepts zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben.

 

Soweit die begonnenen Verfahren nicht mehr durch die ursprüngliche Vorhabenträgerin, sondern durch die Marina Sassnitz GmbH & Co. KG, diese vertreten durch die Komplementärin, diese vertreten durch den Geschäftsführer, fortgeführt werden sollen, bestehen hiergegen keine grundsätzlichen Bedenken. In diesem Fall ist eine entsprechende Überleitungsvereinbarung zu erarbeiten und der Stadtvertretung zur Entscheidung vorzulegen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0