23.03.2021 - 9 Informationen zum Durchführungszeitraum des San...

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Wortprotokoll

Bis zum Jahresende muss seitens der Stadtvertretung eine Entscheidung bzgl. des Durchführungszeitraumes zum Sanierungsgebiet Altstadt getroffen werden, da dieser nach derzeitiger Sachlage endet.

Über den Sanierungsträger wurde angeschoben, die bestehenden Satzungen zu überarbeiten. So soll das Geschaffene nach einer Beendigung des Zeitraumes nicht verloren gehen. Zu bedenken sei, dass ein Schutzstatus geschaffen werde.

Ein Sanierungsgebiet kann nicht allein deshalb beibehalten werden, um nach wie vor eine sanierungsrechtliche Genehmigung erteilen zu dürfen oder zu wollen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verlängerung des Durchführungszeitraumes ohne weitere Grundlagen rechtswidrig wäre.

Zwar hatte sich der BSA bereits mehrheitlich gegen die Beendigung ausgesprochen, jedoch lag der Stadtvertretung hierzu noch keine Beschlussvorlage vor.