22.02.2022 - 10.6 Erhalt des Rinderstallgebäudes am Lanckener Gut...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Slowy meint Unstimmigkeiten im Schreiben der Denkmalschutzbehörde zu erkennen und bittet um genaue Prüfung.

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Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, sich mit der Denkmalschutzbehörde und den Eigentümern der „Kuh-Kapelle" bis zum 31.03.2022 in Verbindung zu setzen, um dieses einmalige Gebäude in MV zu erhalten. Im Rahmen der gesetzlich festgeschriebenen Erhaltungspflicht eines Denkmals durch den jeweiligen Eigentümer soll die Untere Denkmalschutzbehörde unterstützt werden, eine „Instandsetzungsverfügung" auszusprechen. Seitens der Verwaltung sind alle gesetzlichen Möglichkeiten gegenüber dem Eigentümer auszuschöpfen, damit dieses Gebäude nicht weiter verfällt und schließlich instandgesetzt wird.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage