20.01.2022 - 6 Informationen der Verwaltung

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Schmidt erläutert die Zahlen zum Haushaltsvollzug Stand 31.12.2021 anhand der ausgelegten Tischvorlage und verweist auf das positive Rechnungsergebnis 2021 im Finanzhaushalt.

 

Überleitend geht Frau Schmidt auf die Haushaltsplanerstellung 2022/2023 ein. Nach derzeitigem Stand ist ein Haushaltsausgleich trotz des positiven Ergebnisses aus 2021 für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025 nicht für jedes Jahr darstellbar. Daraus ergibt sich das Erfordernis zur Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes (dazu die Tischvorlage mit den Vorschriften der GemHVO-Doppik und Kommunalverfassung), welches durch das Schreiben der Kommunalaufsicht des Landkreises Vorpommern-Rügen bereits „angemahnt“ wurde.

 

Auffallend sind die Gründe zur Schwierigkeit, den Haushaltsausgleich im Finanzhaushalt für jedes Haushaltsjahr zu erreichen:

 

Egal ob Steuermehreinnahmen erzielt wurden und am Jahresende Ausgabenreduzierungen verzeichnet werden konnten, entsteht daraus immer wieder eine FAG-Belastung. Das heißt auch, die Stadt Sassnitz ist nicht in der Lage die geplanten Bedürfnisse so zu beplanen und finanziell abzusichern, wie es gedacht ist. (gute Einnahmen, also mehr Maßnahmen im Haushaltsplan mit aufzunehmen)

 

Wenn Sassnitz wiederholt sehr gute Gewerbesteuereinnahmen erzielt, dann folgt daraus eine Steuerkraftmesszahl, die zur Auswirkung hat, dass wir weiterhin keine Schlüsselzuweisung nach § 16 erhalten. Es muss erneut mit einer FAG-Umlage gerechnet werden und auch die Kreisumlage für den Landkreis fällt sehr hoch aus.

 

Im investiven Bereich zeichnen sich bereits heute zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen für die Haushaltsjahre 2022/2023 hohe Investitionskreditbedarfe ab, die gegenüber der Kommunalaufsicht genehmigungspflichtig sind.

 

A/Herr Grunau ergänzt, dass die Zahlen sehr gut aussehen. Sassnitz konnte 8 Mio EUR aus dem laufenden Haushalt für langfristiges Vermögen aufbringen. Außerdem muss auch anerkannt werden, dass die Vermögenswerte ein Vielfaches gegenüber den Schulden sind.

A/Frau Lehmann weist darauf hin, dass Einsparungen nicht umsetzbar sind, da auch die Betriebs- und Personalkosten steigen. Es wird wahrscheinlich darauf hinauslaufen, dass alle freiwilligen Zahlungen/Leistungen gestrichen werden.

Herr Grunau bittet um eine Aufstellung über die Kreisumlage pro Kopf in Sassnitz und anderen Kommunen.

A/Herr Thomas gibt zu bedenken, dass der Landkreis viel für die Stadt tut und der Beitrag deshalb so hoch ausfällt.

Frau Lehmann bittet, bis zur nächsten Sitzung, um eine Auflistung, warum Sassnitz keine Schlüsselzuweisung erhält.

Herr Satzel möchte wissen, warum wir gut wirtschaften sollen, wenn dadurch eine höhere FAG-Umlage und auch Kreisumlage zu zahlen ist und dann keine Schlüsselzuweisung zugeteilt wird?

Herr Reißmann erfragt ob es eine Möglichkeit gibt, dass die Behörde zu der Sitzung eingeladen werden kann?

A/Frau Schmidt erwidert, dass das FAG für alle gleich gilt. Anhand der Steuereinnahmen (Gewerbe-, Grund-, Einkommens- und Umsatzsteuer = Steuerkraftmesszahl) wird eine Bedarfszahl ermittelt. Ist die Steuerkraftmesszahl höher als die Bedarfszahl, erfolgt keine Schlüsselzuweisung. 

Herr Grunau möchte dass wir bei der Rechtsaufsichtsbehörde deutlich machen, dass wir eine leistungsfähige Kommune sind. Die Investitionen die wir tätigen haben damit zu tun, dass wir noch einer der wenigen Industriestandorte sind mit dem Fährhafen Sassnitz. Dort finden Ansiedlungen statt, wofür eine Infrastruktur vorgehalten werden muss, was Kindergärten, Schulen und Sportstätten betrifft. Derzeit bedient Sassnitz diese Investitionen aus dem laufenden Haushaltsgeschäft.

Frau Lehmann bittet auch nochmal darum, die eigenen Vertreter im Kreistag oder der Parteien zu mobilisieren. Wir können was machen und müssen uns das nicht gefallen lassen. Weiter erfragt Frau Lehmann, ob es eher zum Vor- oder doch zum Nachteil ausgelegt wird, wenn wir eine Priorisierung der Investitionsmaßnahmen, als Maßnahme der Rückstellungen vornehmen würden?

A/Frau Schmidt teilt mit, dass sie aktuell dabei ist die Maßnahmen für Tief- und Hochbau nochmal zu prüfen. Aber es ist kaum möglich. Es gab Beschlussvorlagen und wir sind an die Sanierungsgebiete gebunden.

Herr Hoffmann gibt zu bedenken, dass ein Gesetzgebungsverfahren nivelliert werden kann. Das FAG muss weiterentwickelt/angepasst werden. Die Parteien sind in der Verpflichtung dieses Gesetz dann auch anzufassen. Anspruch muss sein, dass Kommunen die gut wirtschaften weiterhin gefördert werden und Kommunen die nicht haushalten können, müssen befähigt werden besser zu wirtschaften.

Herr Satzel fasst nochmal zusammen, dass jeder die Vertreter in seinen verschiedensten Organen anspricht, um sie gegebenenfalls zu sensibilisieren, dass hier eine differenzierte Betrachtung perspektivisch erreicht werden sollte.

Reduzieren

Anlagen