Sitzung des Ausschusses für Ordnung, Sicherheit, Verkehr und Umwelt/des Ausschusses für Bau, Planung und städtebauliche Sanierungsvorhaben
Die Naturschutzbehörde bearbeitet die Angelegenheit und genehmigte die Aktion. Hinsichtlich der Straßenschäden sollte im Rahmen eines städtebaulichen Konzeptes agiert werden.