30.11.2021 - 11.9 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 "Mukraner ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Für den Bereich im Anemonenweg in Sassnitz, der im Norden und Osten durch die zukünftige Bebauung des Anemonenwegs im Geltungsbereich der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz, im Süden durch die Schloßallee und im Westen durch den Spielplatz an der Schloßallee und das Grundstück Kiebitzwiese 5 umschlossen wird und im Einzelnen die Flurstücke 44/11 und 44/15 (Teilfläche) der Flur 3 in der Gemarkung Lancken umfasst, wird unter Berücksichtigung des nachstehenden Planungsziels die Aufstellung der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 „Mukraner Straße - 2. BA“ der Stadt Sassnitz beschlossen.

Als Planungsziel wird die Anpassung an die mit der räumlich angrenzenden 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 definierte städtebauliche Struktur und damit die Aktivierung innerörtlicher Baulandpotentiale für eine Eigenheimbebauung in offener Bauweise unter Anpassung der Baugrenzen festgelegt.

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Mit der Vorhabenträgerin ist ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB abzuschließen.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

0

0

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage