31.08.2021 - 11.5 Bebauungsplan Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Für den Bereich um die Grundstücke Straße der Jugend 11, 12, 13, 14 und 21a in Sassnitz, der im Nordosten durch die alten Industrieanlagen auf dem Kistenplatz, im Osten durch die Anlagen der Rügen Fisch AG im Stadthafen, im Süden durch die Straße der Jugend und im Westen durch die Straße der Jugend und den Anlagen des Schmetterlingsparks umschlossen wird und die Flurstücke 1 (Teilfläche), 2/3, 2/11, 2/12 (Teilfläche), 2/13, 2/14, 2/15, 2/17, 2/19, 2/21, 2/22, 2/25, 2/26 der Flur 9 in der Gemarkung Sassnitz umfasst, wird unter Berücksichtigung der in der Beschlussvorlage genannten Planungsziele der Bebauungsplan Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz aufgestellt.

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. 

Öffentlichkeitsarbeit: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Stadtanzeiger

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage