10.08.2021 - 9.6 Bebauungsplan Nr. 33.2 „Kistenplatz“ der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Für den Bereich um die Grundstücke Straße der Jugend 16, 17, 18, 19, 20 und 21 in Sassnitz sowie die Sporthalle Dwasieden, der im Norden durch das Pumpwerk des ZWAR an der Kreuzung Straße der Jugend / B96 und den unbefestigten Parkplatz der Sporthalle Dwasieden, im Südosten durch die Anlagen der Rügen Fisch AG im Stadthafen, im Süden durch die Straße der Jugend, das ZWAR-Gelände und das ehemalige Freizeitzentrum in der Straße der Jugend 12 sowie im Westen durch die Straße der Jugend umschlossen wird und die Flurstücke 2/8, 2/12 (Teilfläche), 2/23, 2/24 und 14/1 der Flur 9 in der Gemarkung Sassnitz umfasst, wird unter Berücksichtigung der in der Beschlussvorlage genannten Planungsziele der Bebauungsplan Nr. 33.2 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz aufgestellt.

 

Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

 

Öffentlichkeitsarbeit: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses im Stadtanzeiger

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

11

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sassnitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=23&TOLFDNR=1320&selfaction=print