05.08.2021 - 7 Information zur Einführung der Elektronischen K...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Do, 05.08.2021
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Kräusche
Derzeit steht die Standardversion zur Verfügung. Diese kann bei Bedarf jederzeit erweitert werden.
Innerhalb der Stadtverwaltung funktioniert der Durchlauf der Kurkarten noch nicht optimal. Hier ist noch keine entsprechende Struktur geschaffen worden.
Zweite Problematik ist, dass der Vermieter dafür zuständig ist, die Kurkarten auszugeben, dieser jedoch oft nicht vor Ort ist. Der Transfer zum Gast gestaltet sich sowohl bei manuell als auch bei elektronisch ausgestellten Kurkarten als schwierig. In der Praxis überträgt der Gast selbst seine Daten auf die Kurkarte. Von einigen Vermietern wurde daraufhin der Wunsch an die Verwaltung herangetragen, die elektronische Übermittlung der Kurkarte zu ermöglichen.
Es sollen perspektivisch noch mehr Vermieter aktiviert werden, die elektronische Kurkarte zu wählen. Das würde durch die Möglichkeit des elektronischen Versands der Kurkarte an den Gast begünstigt.
Herr Kräusche erfragt, ob es gewollt ist, die jährliche Vermieterversammlung wieder durchzuführen, die aufgrund der Corona-Pandemie ausgesetzt wurde. Hierzu gibt es keine gegenteiligen Äußerungen der anwesenden Ausschussmitglieder. Herr Frost und Herr Hoffmann signalisieren ihre Teilnahme für eine solche Versammlung, die Herr Kräusche für Ende Oktober/Anfang November avisiert.
Außerdem ist zu besprechen, mit welchen Leistungen die elektronische Kurkarte hinterlegt werden soll, um die Akzeptanz weiter zu erhöhen.
Herr Hoffmann
Wir hatten uns seinerzeit über die Möglichkeit des Zahlens von Parkgebühren mittels Karte unterhalten. Wie ist hier der Stand?
A/ Herr Kräusche
Angedacht war das Zahlen mit dem Handy. Am 11.08. gibt es hierzu eine Vorstellung bei der HBEG. Dort im Stadthafen soll es zuerst installiert und dann auf das restliche Stadtgebiet übertragen werden.
Herr Frost
Wie viele Mieter nehmen an dem AVS-System teil?
A/ Herr Kräusche
Etwa 20 % nehmen daran teil.
Herr Witt
- Wer kontrolliert die Kurkarte hinsichtlich der Vermieter?
- Wenn der Gast mittels QR-Codes seiner elektronischen Kurkarte bestimmte Leistungen wie die Nutzung der Toiletten abrufen kann, was ist dann mit den Einwohnern? Müssen sie diese Leistungen bezahlen?
A/ Herr Kräusche
zu 1. Derzeit gibt es 1,75 VK (Mitarbeiter), die sich verwaltungsseitig mit dieser Thematik befassen. Hinter der Einführung der Kurkarte steht nicht nur ein höherer finanzieller, sondern auch ein erhöhter personeller Aufwand. In den künftigen Haushalt wurde Geld für eine Fremdvergabe der Leistungen i.Z.m. der Kurkarte eingestellt, sollte das Personal nicht aufgestockt werden. Jedoch bietet auch das AVS-System verschiedene Möglichkeiten der Kontrolle.
zu 2. Das muss politisch diskutiert werden. Denkbar wäre beispielsweise eine Einwohnerkarte. Für Vermieter werden derzeit Jahreskurkarten angeboten, damit sie auch die touristischen Angebote nutzen können. Diese werden auch verstärkt nachgefragt. Für die Einwohner müsste das Angebot über den städtischen Haushalt finanziert werden bzw. über eine Kostenbeteiligung der Nutzer*innen.
Herr Hoffmann
Fasst zusammen, dass der Ausschuss empfiehlt, die Serviceleistungen in Verbindung mit der elektronischen Kurkarte, wie die elektronische Übermittlung der Kurkarte an den Vermieter, auszuweiten. Die Finanzierung ist durch eine entsprechende Position im Haushaltsplan gesichert.