15.06.2021 - 9.3 Einstellung der öffentlichen Nutzung für ein Te...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es besteht kein Aussprachebedarf.

 

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt, gemäß § 9 StrWG M-V das südöstlich gelegene Ende der "Großen Kummstraße" in einer Länge von 13 m, belegen auf den Grundstücken in der Gemarkung Sassnitz, Flur 4, Flurstücke 26/32 teilweise und 26/37 teilweise, ab dem 22.06.2021 als öffentliche Verkehrsfläche zu entwidmen und dem Gemeingebrauch zu entziehen. Der zur Entwidmung anstehende Bereich ist im anliegenden Lageplan rot gekennzeichnet. 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

16

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage