04.07.2023 - 9.3 Aufstellen eines kommunalen Wärmeplans nach dem...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9.3
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Di., 04.07.2023
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- außerplanmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Kati Partecke
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Stadt Sassnitz wird beauftragt, zusammen mit der stadteigenen Wärmeversorgungsgesellschaft Rügen GmbH einen kommunalen Wärmeplan zu erarbeiten und aufzustellen.
2. Dieser Wärmeplan soll sicherstellen, dass - soweit technisch, baulich und finanziell vertretbar - Sassnitzer Haushalte die Möglichkeit und das Angebot erhalten, sich im Rahmen der gesetzlichen Fristen auf freiwilliger Basis an das kommunale Fernwärmenetz anzuschließen. Hierfür ist ein Zeitplan zur Umsetzung aufzustellen.
3. Die Basis zur Erzeugung der Fernwärme erfolgt langfristig ausschließlich mit regenerativen Energien. Im Rahmen der gesetzlichen Fristen wird die Nutzung fossiler Energien schrittweise -
möglichst bis 2035 - abgebaut.
4. Der kommunale Wärmeplan enthält einen Investitionsplan für den Ausbau des Fernwärmenetzes, so dass jeder Haushalt eine gesicherte Grundlage hinsichtlich des Zeithorizonts, der Anschlusskosten sowie laufenden Wärmekosten erhält.
5. Der Bürgermeister wird zusammen mit dem bestehenden Energie-Kompetenz-Team sowie der städtischen Wärmeversorgungsgesellschaft eine erste öffentliche Informationsveranstaltung zu
diesem Thema organisieren und im Anschluss einmal im Jahr
öffentlich über den weiteren Fortgang informieren.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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125 kB
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