04.07.2023 - 8.2 Bebauungsplan Nr. 33.2 „Kistenplatz“ der Stadt ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Hinweis: Herr Klein hat den Sitzungssaal verlassen. 13 Stadtvertreter*innen sind anwesend.

Reduzieren

Beschluss:

I. Konkretisierung des Rahmenplankonzepts für den Bereich des Kistenplatzes und des Terrassenparks

Das Rahmenplankonzept zum Sanierungsgebiet „Stadthafen“ wird durch die Stadt Sassnitz bis zum Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 33.2 „Kistenplatz“ konkretisiert. Durch den Vorhabenträger sind der Rahmenplanerin dazu im Vorfeld durch ein von diesem zu beauftragendes fachkundiges Planungsbüro für die Stadt Sassnitz akzeptable und umsetzbare Vorschläge mindestens zu folgenden Punkten zu unterbreiten:

·      Städtebauliches Konzept für die Entwicklung von Kistenplatz und Terrassenpark unter Entwicklung von planerischen Lösungen für die Anbindung des Stadthafens (Umgang mit der Böschungssituation) und der Anbindung der Hafenbahntrasse,

·      Gestaltungsentwürfe für den Kistenplatz als touristischer Orientierungspunkt für anreisende Touristen,

·      Gestaltungsentwürfe für eine Eingangssituation zum Quartier an der Kreuzung B96/Straße der Jugend (zukünftiger Kreisverkehr),

·      Gestaltungsentwürfe für den Terrassenpark (Sichtachse von der B96 zum Stadthafen) als öffentlichen Freiraum mit hoher Aufenthalts- und Erlebnisqualität,

·      Prüfung von Standortalternativen für die auf dem Kistenplatz geplante Multifunktionshalle,

·     Neuordnung des ruhenden Verkehrs (PKW’s und Reisebusse) für anreisende Touristen und für Besucher des Stadthafens.

Die Vorschläge sollen einen konzeptionellen Charakter besitzen. Die vom Vorhabenträger eingereichten Unterlagen sind anschließend durch die Verwaltung der städtischen Rahmenplanerin zur Stellungnahme zu übergeben. Der Stadtvertretung sind daraufhin das Konzept und die Stellungnahme der Rahmenplanerin zur Entscheidung vorzulegen.

Die Kosten für die Konkretisierung des Rahmenplankonzepts, einschließlich der Vorarbeiten durch das vom Vorhabenträger zu beauftragende Planungsbüro, sind vollständig durch den Vorhabenträger zu übernehmen. Die Stadt Sassnitz ist durch den Vorhabenträger von allen damit verbundenen Kosten freizuhalten.

II. Verbindliche Bauleitplanung für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 33.2 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz

Der Aufstellungsbeschlusses der Stadtvertretung der Stadt Sassnitz vom 31. August 2021 zum Bebauungsplan Nr. 33.2 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz und der Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Sassnitz vom 26. April 2022 zu einem Antrag auf Aufstellung, Weiterführung und Aktualisierung bestehender Bebauungspläne (VO(STV)/233/2022), dort hinsichtlich des Punktes 4, werden wie folgt angepasst:

Als Planungsziele werden festgelegt:

·      Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines neuen Stadtquartiers für Wohngebäude, Betriebe des Beherbergungsgewerbes und Gewerbebetriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören,

·      Ausbildung einer Eingangssituation zum Quartier an der Kreuzung B96/Straße der Jugend (zukünftiger Kreisverkehr),

·      Bauliche Fassung des südlichen Abschnitts des zukünftigen Terrassenparks (Raumkante zum Terrassenpark),

·      Regelung der Verkehrsanbindung an den zukünftigen Kreisverkehr B96/Straße der Jugend sowie die Regelung der inneren Erschließung unter Beachtung der Festsetzungen des angrenzenden Bebauungsplans Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz und

·      Sicherung der fußläufigen Verbindungen der Bereiche Dwasieden/Stadthafen/Innenstadt/ Altstadt durch das Plangebiet durch die Errichtung des Kurwegs.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 33.2 „Straße der Jugend“ soll vorbehaltlich späterer Anpassungen zunächst bis auf eine Begradigung entlang der Straße der Jugend im Südwesten unverändert bleiben. Der Geltungsbereich umfasst damit weiterhin die Flurstücke 2/8 (Teilfläche), 2/12 (Teilfläche), 2/23, 2/24 (Teilfläche) und 14/1 der Flur 9 in der Gemarkung Sassnitz (Zeichnerische Darstellung des Geltungsbereichs in der Anlage 4 zu dieser Beschlussvorlage). Er grenzt im Norden an das Pumpwerk des ZWAR an der Kreuzung Straße der Jugend / B96 und den unbefestigten Parkplatz der Sporthalle Dwasieden, im Südosten an die Anlagen der Rügen Fisch AG im Stadthafen, im Süden an die Straße der Jugend, das ZWAR-Gelände und das ehemalige Freizeitzentrum in der Straße der Jugend 12 sowie im Westen an die Straße der Jugend.

Die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 33.2 „Straße der Jugend“ erfolgt im zweistufigen Regelverfahren.

Mit dem Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zu dieser Planung zu schließen, der insbesondere die Übernahme der Planungskosten und der Erschließungskosten durch den Vorhabenträger enthält, wobei die Modalitäten der Erschließungsmaßnahme später in einem gesonderten Erschließungsvertrag zu regeln sind.

Im Übrigen behalten der Aufstellungsbeschlusses der Stadtvertretung der Stadt Sassnitz vom 31. August 2023 zum Bebauungsplan Nr. 33.2 „Kistenplatz“ der Stadt Sassnitz (VO(STV)/115/2021) und der Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Sassnitz vom 26. April 2022 zu einem Antrag auf Aufstellung, Weiterführung und Aktualisierung bestehender Bebauungspläne (VO(STV)/233/2022) weiterhin Gültigkeit.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage