19.09.2023 - 7.6 Bebauungsplan Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Stadt Sassnitz übernimmt den finanziellen Ausgleich der sich aus dem Neuaufbau des öffentlichen Regenwasser-, Trinkwasser und Schmutzwassernetzes im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ ergebende Finanzierungslücke in Höhe von rund 255.000 €. Hierzu sind finanzielle Mittel in dieser Höhe in den Haushalt der Stadt Sassnitz für das Jahr 2025 einzustellen.

Der Bebauungsplan Nr. 33.1 „Straße der Jugend“ der Stadt Sassnitz ist bekannt zu machen. 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

10

0

0

 

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