31.01.2023 - 5.3 Kinderspielplatzsatzung der Stadt Sassnitz

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Wortprotokoll

 

Herr Benedict

Der § 4 „Öffnungszeiten“ sollte gestrichen werden, da beabsichtigte Hinweistafeln auf die Verhaltensregeln hinweisen. Altersgrenzen und Aufsichtspflichten findet Herr Benedict nicht zielführend, da Eltern sich auch mit ihren Kindern auf den Spielgeräten austoben und diese eben nicht für diese Altersgruppe vorgesehen sind. Es ist merkwürdig, was alles untersagt ist.

 

Eine Diskussion schließt sich an.

 

Frau Lehmann

Sind alle Spielplätze im Stadtgebiet gemeint, auch die der AWG und WoGeSa?

 

A/ Frau Strauß

Der § 1 bezieht sich nur auf die städtischen Spielplätze. Es ist durchaus denkbar, dass die Eigentümer der anderen Spielplätze diese Regelungen gern übernehmen. Diesbezüglich sollte ein Gespräch mit ihnen geführt werden.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung beschließt die Kinderspielplatzsatzung der Stadt Sassnitz.

Öffentlichkeitsarbeit: Stadtanzeiger

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

2

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sassnitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=116&TOLFDNR=3708&selfaction=print