15.11.2022 - 8.2 Beschluss über die Haushaltssatzung und den Hau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lehmann

Wo ist die Position zur Aufstellung des Kunstwerkes von Herrn Senf zu finden?

 

A/ Frau Schmidt

Es handelt sich hierbei um eine Maßnahme im Rahmen des Sanierungsgebietes Stadthafen. Darunter ist sie abgebildet, nicht einzeln aufgeführt.

 

Herr Benedict

Gibt die Leitung der Sitzung an Herrn Grunau ab.

  1. Wo ist der Wirtschaftsplan der HBEG?
  2. Wie hoch ist die Zinsbelastung für den Kassenkredit?

 

A/ Frau Schmidt

zu 1. Der Wirtschaftsplan der HBEG ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

zu 2. Derzeit sind die Zinsen relativ gering.

 

Herr Böttcher

Als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Wärmeversorgung möchte Herr Böttcher wissen, inwiefern es relevant ist, dass der Wirtschaftsplan der WVR aus dem November 2021 ist. Beispielsweise sind noch Positionen wie „Herrichtung der Außenanlagen Vermietungsobjekt Hauptstraße/Alte Post“ enthalten. Das sei jetzt nicht mehr der Fall. Außerdem ist die Fertigstellung der Streuguthalle ausgewiesen, was sie vermutlich auch würde, aber die aufgeführte Fotovoltaikanlage würde definitiv nicht fertig ebenso wie „grüner Wasserstoff und Hausanschluss Klaipedaer Straße 1“. Sind diese Informationen wichtig für die Rechtsaufsichtsbehörde, an die der Plan geht?

 

A/ Frau Schmidt

Die Wirtschaftspläne sind rein informativ. Maßnahmen, die nicht zur Ausführung gekommen sind/Korrekturen finden sich in den jeweiligen Jahresabschlüssen. In der nächsten Stadtvertretersitzung wird der Beteiligungsbericht der städtischen Gesellschaften zur Abstimmung gebracht.

Diese Beteiligungsberichte sind als Lageberichte zu sehen und können entsprechend Aufschluss über tatsächlich umgesetzte Maßnahmen geben.

 

Herr Witt

Sollten im Kontext der finanziellen Situation der Stadt Sassnitz und der damit verbundenen rechtlichen Befugnisse bzw. Möglichkeiten bereits gefasste Beschlüsse zurückgenommen werden?

 

A/ Frau Schmidt

Der Haushalt bildet die Ermächtigungsgrundlage. Nach Genehmigung durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde muss ein Nachtragshaushaltspan für das Jahr 2023 erstellt und in diesem Zug bestimmte Positionen überdacht werden.

 

Herr Thomas

Wird es ab 01.01.2023 nicht eine Neuerung im Steuergesetz geben?

 

A/ Frau Schmidt

Gemäß § 2 b des Umsatzsteuergesetzes werden Kommunen umsatzsteuerpflichtig, z.B. in Hinblick auf Einnahmen von Parkgebühren. Die Parkgebührenordnung wird entsprechend geändert werden müssen. Selbst Spenden und Sponsoring fallen unter diese gesetzliche Regelung.

 

Herr Schröers

Könnten Parkplätze nicht durch die städtischen Gesellschaften betrieben werden?

 

A/ Frau Schmidt

Auch die städtischen Gesellschaften müssten diese Umsatzsteuer zahlen. Auf die Einnahmen sollte die Stadt nicht verzichten.

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Beschluss:

Der Hauptausschuss/Die Stadtvertretung beschließt gemäß der Anlage die Haushaltssatzungen 2022 und 2023 und den Doppelhaushaltsplan mit seinen Anlagen.

 

Öffentlichkeitsarbeit:

Nach Anzeige der Haushaltssatzungen mit dem Haushaltsplan 2022/2023 bei der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde müssen diese nach ihrer Genehmigung öffentlich bekannt gemacht und öffentlich ausgelegt werden.

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

17

1

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://sassnitz.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=109&TOLFDNR=3442&selfaction=print