27.04.2021 - 8.3 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmit...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Schröers verweist auf die Empfehlung des Bauausschusses, die hier Berücksichtigung finden soll.

Diese lautet: „Den gestalterischen Festsetzungen in Nr. 4 (3) Satz 1 sollen unter Herausnahme der Worte ´und nicht reliefierte Fassadenplatten` zugestimmt werden, sodass nur Putz für die Fassade zulässig ist.“

 

Abstimmung über die Änderung: 18 dafür (einstimmig)

 

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Beschluss:

 

Der Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 14 „Stadtmitte“ der Stadt Sassnitz und die zugehörige Begründung werden entsprechend der Anlage zu dieser Beschlussvorlage gebilligt.

Auf Grundlage dieses Planentwurfs und der zugehörigen Begründung sind die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Den gestalterischen Festsetzungen in Nr. 4 (3) Satz 1 sollen unter Herausnahme der Worte ´und nicht reliefierte Fassadenplatten` zugestimmt werden, sodass nur Putz für die Fassade zulässig ist.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage